Kurswahl in Brandenburg

Welche Leistungskurse du wählen kannst, wie sich deine Prüfungsfächer zusammensetzen und wie die Abiturnote berechnet wird. Verständlich erklärt, mit Quellen.

Stand: Oktober 2026, auf Grundlage der GOSTV in der Fassung vom 16. Juni 2025. Gilt für alle, die im Schuljahr 2026/27 in der Einführungsphase sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du wählst zwei Leistungskurse, einer davon muss Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache sein.
  • Die Abiturprüfung hat vier Fächer: drei schriftlich, eines mündlich. Eine besondere Lernleistung kann freiwillig als fünfte Prüfung dazukommen.
  • Zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache müssen Prüfungsfächer sein.
  • In Block I zählen die Leistungskurse doppelt, dazu 28 Grundkurse.

Aufbau der Oberstufe

Einführungsphase
Ein Schuljahr. Bis zum Beginn des zweiten Halbjahres wählst du deine beiden Leistungskurse.
Qualifikationsphase
Vier Halbjahre. Zu Beginn des zweiten Jahres wählst du deine Prüfungsfächer.

Die Leistungskurse

Eines deiner beiden Leistungskursfächer muss Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein, die du aus der Sekundarstufe I fortführst. Eine neu begonnene Fremdsprache und Darstellendes Spiel gehen nicht als Leistungskurs, Sport nur mit Genehmigung.

Pflicht sind außerdem Deutsch, zwei Fremdsprachen, Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel, Geschichte, Mathematik, eine Naturwissenschaft, ein weiteres gesellschafts- oder naturwissenschaftliches Fach und Sport. In der Qualifikationsphase kommt der Seminarkurs dazu.

Die Prüfungsfächer

AbiturprüfungBrandenburg
FachPrüfung
11. Leistungskursfachschriftlich
22. Leistungskursfachschriftlich
3Grundkursfachschriftlich
4Grundkursfachmündlich
5besondere Lernleistungfreiwillig
  • Zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache müssen Prüfungsfächer sein.
  • Jedes der drei Aufgabenfelder muss vertreten sein. Eine besondere Lernleistung kann ein Aufgabenfeld abdecken.
  • Das mündliche Prüfungsfach muss ein Grundkursfach sein, das du seit der Einführungsphase belegst.

So wird die Abinote berechnet

Block I: Qualifikationsphase

600

Alle Leistungskurse zählen doppelt, dazu 28 Grundkurse einfach, darunter je vier in Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie zwei in Kunst, Musik oder Darstellendem Spiel. Umgerechnet wird auf höchstens 600 Punkte.

Block II: Abiturprüfung

300

Die vier Prüfungen zählen fünffach. Mit besonderer Lernleistung zählen alle fünf vierfach.

Ein Beispiel: Wer überall 10 Punkte hat, also eine Zwei minus, kommt in Block I auf 400 und in Block II auf 200 Punkte. 600 Punkte entsprechen der Note 2,3.

Zum Bestehen brauchst du in Block I mindestens 200 Punkte. Höchstens drei Leistungskurs- und höchstens vier Grundkursergebnisse dürfen unter 5 Punkten liegen, keines bei 0. In Block II brauchst du mindestens 100 Punkte, in mindestens drei Prüfungen je 5 Punkte und in keiner Prüfung 0 Punkte.

Warum die Wahl zählt

Mit nur vier Prüfungen zählt jede einzelne fünffach. Das schriftliche Grundkursfach ist deshalb eine wichtige Entscheidung: Nimm ein Fach, in dem du auch unter Zeitdruck sicher bist.

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Häufige Fragen

Wie viele Prüfungsfächer gibt es in Brandenburg?

Vier: die beiden Leistungskursfächer und ein Grundkursfach schriftlich, ein weiteres Grundkursfach mündlich. Eine besondere Lernleistung kann freiwillig als fünfte Prüfung dazukommen.

Muss ich Deutsch oder Mathe als Leistungskurs nehmen?

Eines deiner beiden Leistungskursfächer muss Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache sein.

Wann wähle ich in Brandenburg meine Prüfungsfächer?

Zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase. Die Leistungskurse wählst du schon bis zum Beginn des zweiten Halbjahres der Einführungsphase.

Wie viele Kurse bringe ich ein?

Alle acht Leistungskurse doppelt und 28 Grundkurse einfach, darunter die Kurse des dritten und vierten Prüfungsfachs.

Quellen

  1. Land Brandenburg: Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2025, §§ 8 bis 10 und 30.

Diese Seite fasst die Regeln verständlich zusammen. Verbindlich sind die Verordnungen des Landes. Sprich deine Wahl immer mit der Oberstufenkoordination deiner Schule ab.

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